(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, ein dreijähriges Programm zur Verwirklichung des Projektes “anti digital divide” durchzuführen, mit einer Ausgabe zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 21200) in Höhe von höchstens 3 Millionen Euro für das Jahr 2011 und von 6 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2012 und 2013.