(1) Die Bildungswege der Gymnasien und der Fachoberschulen sind fünfjährig und gliedern sich in zwei Biennien und ein fünftes Jahr. Die Gymnasien und Fachoberschulen schließen mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
(2) Die Bildungswege der Berufsbildung gliedern sich in:
(3) Der Zugang zur Oberstufe erfolgt nach dem Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe.