(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, den Konsortiumsfonds des „Konsortium der Beobachtungsstelle für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Arbeiten am Erkundungsstollen des Brennerbasistunnels“ bis zu einem Höchstbetrag von 200.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2010 (HGE 25205) zu dotieren.