(1) Für die Vertragsverhandlungen des Jahres 2009 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) die Ausgabe von 46,0 Millionen Euro für das Jahr 2009 und von 38,0 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2010 und 2011 autorisiert.
(2) Die Bewilligung der Ausgabe laut Artikel 10 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2007, Nr. 14, für die Kollektivverträge des Jahres 2008 für die dort angeführten Bereiche, welche zu Lasten des Haushaltes 2008 geht, wird für den Anteil von 9.454.000,00 Euro auf den Haushalt 2009 übertragen. Der entsprechende Anteil der Bereitstellung im Haushaltsvoranschlag 2008 (HGE 31100) stellt eine Einsparung dar.