(1) Die Unterstufe umfasst die Grundschule und die Mittelschule. Sie ist durch ein einheitliches und fortlaufendes Curriculum und eine entsprechende Bildungstätigkeit gekennzeichnet. Die achtjährige Unterstufe ist der erste Abschnitt, in welchem die Schul- und Bildungspflicht verwirklicht wird.
(2) Die Grundschule dauert fünf Jahre und sorgt für die Abstimmung mit dem Kindergarten und der Mittelschule.
(3) Die Mittelschule dauert drei Jahre, vervollständigt vorrangig den Bildungsweg in den einzelnen Fächern und gewährleistet die Orientierung für den Übergang in die Oberstufe und die Abstimmung mit dieser.
(4) Die Unterstufe wird mit der Staatsprüfung abgeschlossen.