(1) Die Abfälle werden nach Herkunft in Hausmüll und Sonderabfälle eingeteilt; nach gefahrenrelevanten Eigenschaften werden sie in gefährliche und ungefährliche Abfälle eingeteilt.
(2) Hausmüll sind
(3) Sonderabfälle sind
(4) Gefährlich sind die nicht aus privaten Haushalten stammenden Abfälle, die im Anhang A aufgelistet und mit einem Sternchen "*" gekennzeichnet sind, wie in der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 festgelegt.