(1)Die Autonome Provinz Bozen, in der Folge als Land bezeichnet, sieht in Wissenschaft, Forschung, Technologieentwicklung und Innovation einen wichtigen Motor für eine nachhaltige und soziale Entwicklung und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Standorts, mit besonderem Augenmerk auf die KMU. 2)
(2) Das Land fördert Grundlagenforschung sowie angewandte Forschung, die dem wissenschaftlichen Fortschritt dienen und nicht unmittelbar auf Gewinn abzielen. Gegenstand dieser Förderung sind alle Wissenschaften, die sich an den Maßstäben der internationalen Wissenschaftsgemeinde orientieren.
(3)Das Land verfolgt eine Strategie der territorialen Entwicklung, die auf der Wissensgesellschaft gründet; es betrachtet die Förderung, die Entwicklung und die Verbreitung der Forschung sowie der Produkt- und Prozessinnovation als grundlegendes Mittel für:
- die Steigerung der Wertschöpfung der Unternehmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft,
- die Aufwertung der Arbeitskraft und der Beschäftigung in einem Umfeld, das auf die Achtung der Chancengleichheit und die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen im Hinblick auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung abzielt. 3)
(4) Das Land wertet die Forschungs- und Versuchstätigkeit auf und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb Südtirols.
(5) Das Land verfolgt das Ziel, auf Landesebene zwischen Unternehmen, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung ein integriertes Netzwerk zu schaffen und zu unterstützen. Dadurch sollen koordinierte Initiativen, Tätigkeiten und Strukturen für die Wissenschaft, die Forschung und die Entwicklung, den Technologietransfer und die Innovation entwickelt werden.
(6) Das Land fördert die Forschung und Innovation im Sinne dieses Gesetzes und in Anlehnung an die strategischen Ziele der Europäischen Union. Das Land behält sich jedoch vor, eigene Forschungsstrategien zu verfolgen.