(1) Die Messetätigkeit zielt auf die Aufwertung, Förderung und Entwicklung der Wirtschafts- und Gewerbetätigkeiten, insbesondere jener in Südtirol, sowie der Handelsbeziehungen und der internationalen Zusammenarbeit ab. Die Messetätigkeit ist frei. Freier Wettbewerb, Transparenz und Unternehmerfreiheit werden gewährleistet. Ferner sind gleiche Bedingungen für den Zugang zu den Veranstaltungen und zu den Strukturen, in welchen solche stattfinden, gewährleistet.
(2) Diese Bestimmungen finden keine Anwendung auf: