(1) Die Berufsfeuerwehr übt neben der Erfüllung der allgemeinen Aufgaben des Feuerwehrdienstes folgende Funktionen aus:
(2) Die Berufsfeuerwehr kann zudem den Feuerwehrdienst am Flughafen von Bozen gemäß den Vorschriften der Europäischen Union im Bereich Flughafensicherheit bereitstellen. Die Modalitäten und Bedingungen für die Bereitstellung des Dienstes sind in einer entsprechenden Konvention zu vereinbaren, die mit dem Flughafenbetreiber abzuschließen ist. 106)