Kundgemacht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 4. Mai 1999, Nr. 21.
(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, die Beteiligung an der Gesellschaft "BrennerCom" zu verfügen und Aktien derselben Gesellschaft für einen Ausgabenhöchstbetrag von 350 Millionen Lire zu Lasten des Finanzjahres 1999 zu zeichnen. 3)
(2) Die Landesregierung ist ferner ermächtigt, die Beteiligung an der Gesellschaft "Interbrennero S.p.A." zu verfügen und Aktien derselben Gesellschaft für einen Ausgabenhöchstbetrag von 8 Milliarden Lire zu Lasten des Haushaltsjahres 1999 zu zeichnen.
Mit Art. 9 des L.G. vom 29. August 2000, Nr. 13, wurde die Landesregierung ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Gesellschaft BrennerCom AG bis zu einem Höchstbetrag von 6 Milliarden Lire zu Lasten des Haushaltes des Finanzjahres 2000 zu erhöhen.
Mit Art. 4 Absatz 1des L.G. vom 14. August 2001, Nr. 9, wurde die Landesregierung ermächtigt, die Beteiligung des Landes am Kapital der Gesellschaft "BrennerCom AG", mit Sitz in Bozen, um einen Ausgabenhöchstbetrag von 17.510 Millionen Lire zu Lasten des Finanzjahres 2001 zu erhöhen.
Mit Art. 5 Absatz 3 des L.G. vom 9. Jänner 2003, Nr. 1, wurde die Landesregierung zum Ankauf von Anteilen des Kapitals der Gesellschaft "BrennerCom AG" bis zu einem Ausgabenhöchstbetrag von 3.900.000 Euro zu Lasten des Finanzjahres 2003 ermächtigt.