(1) Schankbetriebe sind Bars, Cafès, Schenken, Bier- und Weinlokale, Pubs und ähnliche Betriebe, in denen alkoholfreie, alkoholische und, sofern in der Erlaubnis angegeben, hochgradig alkoholische Getränke sowie Eis, Toasts, belegte Brote, Konditoreiwaren sowie vorgefertigte Pizzaschnitten und ähnliche Produkte verabreicht und zum Mitnehmen verkauft werden. Zusätzlich können Süßwaren, offen oder verpackt, und ähnliche Produkte verkauft werden.5)