(1) Kennzeichnend für die Jugendarbeit ist, daß ihr Angebot freiwillig aktiv beansprucht wird, daß Institutionen und Organisationen darin vielfältig sind, daß die Methoden und Organisationsformen flexibel gehandhabt werden, daß sie auf die Interessen, Bedürfnisse, Lebensbedingungen und Lebenssituationen der jungen Menschen ausgerichtet ist und schließlich, daß die jungen Menschen mitbestimmen und mitgestalten können.
(2) Wesentliches Merkmal der Jugendarbeit ist der Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter neben haupt- und nebenamtlich beschäftigten Fachkräften.