Kundgemacht im A.Bl. vom 16. November 1982, Nr. 53.
Gemäß Art. 6 des L.G. vom 24. Februar 1993, Nr. 6, ist in allen Artikeln dieses Gesetzes das Wort "Meliorationsverbände" durch das Wort "Bonifizierungskonsortien" ersetzt.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol kundgemacht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt wird.
Ergänzt den Art. 1 des L.G. vom 3. November 1981, Nr. 29.