(1) Das Institut errichtet und führt auf der Grundlage eines von der Landesregierung genehmigten Landesverteilungsplans an verschiedenen Orten des Landes Musikschulen, die der deutschsprachigen und ladinischsprachigen Bevölkerung ein ausgewogenes musikpädagogisches Angebot gewährleisten sollen.
(2) Das Institut bemüht sich, der Bevölkerung durch Musikschulen in allen Landesteilen eine musikalische Grundausbildung anzubieten und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben und zur kulturellen Entwicklung im Lande.
(3) Das Institut nimmt durch seine Tätigkeit und durch die Tätigkeit der einzelnen Musikschulen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen folgende Aufgaben wahr:
- Vermittlung der Freude an Musik und am eigenen Musizieren zur Unterstützung einer individuellen, ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung,
- Vermittlung von Fähigkeiten und Techniken für instrumentales und vokales Musizieren,
- Pflege des Singens und Musizierens in Gruppen,
- Vermittlung von allgemeinen musiktheoretischen Kenntnissen,
- Befähigung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik und zur Beurteilung von Musik,
- Vorbereitung Begabter auf weiterführende Formen der musikalischen Ausbildung,
- Förderung der Sprach- und Sprecherziehung, des darstellenden Spiels und der Verbindung von Musik mit anderen Kunstformen.
(4) Das Institut arbeitet mit anderen Körperschaften, Organisationen, Verbänden, mit Kindergärten und Schulen jeder Art zusammen. Es übernimmt für sie musikpädagogische Dienstleistungen und fördert gemeinsam mit ihnen das lebenslange Lernen im Bereich der Musik. Dafür kann von der Landesregierung Unterrichtspersonal bereit gestellt werden.
(5) Das Institut sorgt dafür, dass die Qualität der musikalischen Bildung durch entsprechende Fortbildung des Personals und durch entsprechende Maßnahmen der Evaluation gesichert und weiterentwickelt wird.
(6) Das Institut fördert im Rahmen von eigenen Referaten die Erforschung, Vermittlung und Pflege des musikalischen Erbes. Ferner betreibt und betreut das Institut die Herausgabe von Publikationen und wissenschaftlichen Beiträgen.