(1) Das Institut für Musikerziehung in deutscher und ladinischer Sprache, in der Folge als Institut bezeichnet, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bozen. Die Körperschaft unterliegt der Kontrolle und Aufsicht der Landesregierung.
(2) Das Institut übt seine Autonomie in den Bereichen Planung, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Verwaltung und Finanzen aus.