(1) Die Mitglieder des Landtags vertreten die gesamte Provinz. Vor der Übernahme ihres Amtes müssen sie den Eid leisten, der Verfassung treu zu sein.
(2) Die Mitglieder des Landtags können wegen der in Ausübung ihrer Befugnisse geäußerten Ansichten und abgegebenen Stimmen nicht zur Verantwortung gezogen werden.36)