(1) Die Mitglieder des Regionalrates vertreten die gesamte Region.
(2) Sie können wegen der in Ausübung ihrer Befugnisse geäußerten Ansichten und abgegebenen Stimmen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
(3) Das Amt eines Landtags- bzw. Regionalratsabgeordneten ist mit dem Amt eines Mitgliedes einer der Parlamentskammern, eines anderen Regionalrates oder des Europäischen Parlaments unvereinbar.23)