Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Am Projektmanagement beteiligen sich je eine Vertretung des zuständigen Schulamtes und der zuständigen Landesabteilung sowie der Direktor bzw. die Direktorin der betroffenen Schule oder des betroffenen Kindergartens.
(2) Vor der Ausschreibung für den Erwerb der Ausstattung und Einrichtung der Schule muss vom zuständigen Schulamt bzw. von der zuständigen Landesabteilung eine Unbedenklichkeitserklärung eingeholt werden. Die Führungskräfte der einzelnen Schulen bzw. Kindergärten sind mit einzubeziehen.