(1) Falls auf demselben Gewässer oder Wassereinzugsgebiet mehrere Stauanlagen bestehen, koordiniert die Agentur die mit der Instandhaltung der Anlagen verbundenen Entleerungs-, Entschlammungs- oder Spülmaßnahmen, um das Geschiebemanagement zu optimieren, wobei mit den Tätigkeiten beim höchst gelegenen Stauraum begonnen wird.