Kundgemacht im A.Bl. vom 24. Juli 2007, Nr. 30.
(1) Auf Antrag des Betroffenen kann die Finanzgarantie bei Erneuerung, Ergänzung und Änderung der Ermächtigung sowie bei Auflassung der Tätigkeit nach Überprüfung durch das Amt für Abfallwirtschaft aufgelöst werden.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.