(1) Das land- und forstwirtschaftliche Informationssystem der Autonomen Provinz Bozen (LAFIS) ist als offenes System für die institutionellen Subjekte, für die landwirtschaftlichen Unternehmen und die im land- und forstwirtschaftlichen oder im landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugungssektor tätigen Subjekte, wie zum Beispiel die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen, die landwirtschaftlichen Dienstleistungsstellen (LDS), die Erzeugerorganisationen, die zusammengeschlossenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie andere Subjekte, welche im Sinne dieses Artikels berechtigt wurden, aufgebaut. Die berechtigten Subjekte benutzen und speisen, gemäß ihren Zugriffsrechten, das System über die spezifischen Funktionen seiner Teilsysteme.
(2) Die wesentlichen Teilsysteme für die Verwaltung der Stammdaten der einzelnen Sektoren sind folgende:
(3) Der Direktor/Die Direktorin der Landesabteilung Landwirtschaft genehmigt, unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), auf Anfrage der interessierten Subjekte, die Schaffung der einzelnen Benutzerprofile und die jeweiligen Zugriffsebenen.
(4) Die Zugriffe der einzelnen berechtigten Subjekte werden in eigenen Archiven registriert. 5)