Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 17. Oktober 2006, Nr. 42.
(1) Der Hersteller muss dafür Sorge tragen, dass das Gerät mit EG-Kennzeichnung in Bezug auf die einschlägigen europäischen Richtlinien geliefert wird.
(2) Die Gasbetankungsleitung und deren Verbindungsvorrichtung zum Fahrzeug sind wesentlicher Bestandteil des Gerätes, auch im Hinblick auf die Sicherheit des Benutzers.
(3) Zusammen mit dem Gerät muss ein Einbau-, Bedienungs- und Wartungshandbuch in der Sprache des Endbenutzers geliefert werden.