(1) Voraussetzung zur Teilnahme am Berufslehrgang für Wellnesstrainer ist die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres bzw. die Erfüllung der Bildungspflicht. Im einzelnen ist erforderlich:
(2) Alle Bewerber bzw. Bewerberinnen müssen ein Aufnahmegespräch bestehen, in dem vor allem soziale Fertigkeiten, insbesondere Kommunikationsfähigkeit und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie körperliche Voraussetzungen überprüft werden.