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a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 20. April 2006, Nr. 181)
Änderung der Grenzen zwischen den Katastralgemeinden Klausen und Latzfons

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1)
Kundgemacht im A.Bl. vom 20. Juni 2006, Nr. 25.

Art. 2

(1) Die Wiederherstellung des Grundbuchs in Bezug auf die betroffenen Katasterparzellen ist nicht vorzunehmen.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.