Die Landesumweltagentur genehmigt die in Artikel 8 genannten und gemäß diesem Anhang verfassten Pläne für die Betriebsführung, die Sanierung und Rekultivierung, die Betriebsführung in der Nachsorgephase sowie die Überwachungs- und Kontrollpläne und die Finanzpläne.
Im Besonderen sieht die Genehmigung des Überwachungs- und Kontrollplanes die Festlegung der vom Betreiber zu analysierenden Parameter für die verschiedenen natürlichen Umweltmatrixen vor. Weiters sind die Häufigkeit und die Modalitäten für Entnahme, Transport und Analyse der Proben festzulegen, damit alle beteiligten Personen einheitliche und homogene Verfahren anwenden.
Zum Zwecke der Erteilung der Ermächtigung sorgt die Landesumweltagentur für die fachliche Überprüfung der vonseiten der Bauträger vorgelegten Projekte und überprüft, ob folgende Voruntersuchungen durchgeführt worden sind: