Dieser Anhang bestimmt die Modalitäten der Betriebsführung und die üblichen Überwachungs- und Kontrollverfahren während der Betriebs- und der Nachsorgephase einer Deponie, um jeglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorzubeugen und geeignete Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Er regelt weiters die Verpflichtungen des Betreibers bei der Deponiestilllegung, in der Nachsorgephase und bei der Sanierung und Rekultivierung des Deponieareals.
Außerdem regelt er die Modalitäten zur Festlegung des Mindestpreises für die Entsorgung in Deponien laut Artikel 12.
Die Pläne für die Betriebsführung, die Sanierung und Rekultivierung, die Betriebsführung in der Nachsorgephase sowie die Überwachungs- und Kontrollpläne sind das Instrument, mit welchem die für die Ausstellung der Ermächtigung zuständige Landesumweltagentur feststellt dass
- die durchgeführten Maßnahmen mit der Ermächtigung konform sind,
- die Deponie im Laufe der Zeit keine negativen Einflüsse auf die Umwelt ausübt,
- nach Beendigung der Ablagerungstätigkeit geeignete Eingriffe zur Sanierung und Rekultivierung zur Anwendung kommen.
Die Pläne für die Betriebsführung, die Sanierung und Rekultivierung, die Betriebsführung in der Nachsorgephase sowie die Überwachungs- und Kontrollpläne, welche wesentliche Inhalte der Ermächtigung darstellen und von der Landesumweltagentur genehmigt werden müssen, definieren im Einzelnen die Phasen der Betriebsführung, der Sanierung- und Rekultivierung und der Nachsorge einer Deponie, damit
- die Abfälle den Kriterien der jeweiligen Deponieklasse entsprechend zur Entsorgung entgegengenommen werden,
- die Stabilisierungsprozesse im Innern der Deponie regulär stattfinden,
- die Umweltschutzsysteme betriebsbereit und effizient sind,
- die Bedingungen der Ermächtigung erfüllt werden,
- die Überwachung der Umweltmatrixen und der Emissionen regelmäßig durchgeführt wird, um die Entwicklung der signifikanten Parameter verfolgen zu können und die eventuelle Überschreitung von Grenzwerten zu erfassen,
- der Deponiestandort den Eingriffen zur Sanierung und Rekultivierung unterzogen wird.
Zu den in der Ermächtigung angeführten Terminen und jedenfalls mindestens einmal im Jahr stellt der Betreiber der Landesumweltagentur die zusammenfassenden Ergebnisse der Deponieaktivität zu, und zwar mit Bezug auf folgende Daten:
- Menge und Eigenschaften (Europäische Abfallkennziffer) der entsorgten Abfälle,
- Volumen der eventuell benutzten Materialien für die tägliche und die definitive Abdeckung der Zellen,
- noch verfügbares Gesamtvolumen;
- Sickerwasserproduktion (m³/Jahr) und die zur Behandlung/Entsorgung verwendeten Systeme,
- Menge des produzierten und extrahierten Deponiegases (Nm³/Jahr) und eventuelle Energierückgewinnung (kWh/Jahr),
- analytische Ergebnisse der Umweltmatrixen und der Emissionen.