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h) Dekret des Landeshauptmanns vom 26. September 2005, Nr. 451)
Technische Vorschriften für die Deponien

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Kundgemacht im A.Bl. vom 8. November 2005, Nr. 45.

Art. 3 Eigenschaften der Untertagedeponien

Die Untertagedeponie kann zur Entsorgung folgender Abfalltypologien realisiert werden:

- Inertabfälle,

- nicht gefährliche Abfälle,

- gefährliche Abfälle.

3.1 Schutz des natürlichen Umfeldes

3.1.1 Allgemeine Kriterien

Die definitive Entsorgung von Abfällen in unterirdischen Deponien muss eine Abschottung der Abfälle von der Biosphäre garantieren. Die Abfälle, die geologische Barriere, die Hohlräume und insbesondere die baulichen Strukturen bilden ein System, das neben allen anderen technischen Aspekten die vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen muss.

Es muss nachgewiesen werden, dass während der Betriebsphase und auf lange Sicht die Sicherheit hinsichtlich des natürlichen Umfeldes gewährleistet ist.

3.1.2 Geologische Barriere und Stabilität

Eine detaillierte Untersuchung der geologischen Struktur des Standorts samt Studie und Analyse der Gesteinsarten, der Art des Bodens und der Topographie muss durchgeführt werden. Das geologische Gutachten dient der Feststellung der Eignung des Standorts für die Anlage einer Untertagedeponie. Die räumliche Lage, die Häufigkeit und die Art der Bruchstrukturen der umgebenden geologischen Schichten und die potentiellen Auswirkungen von seismischer Aktivität auf diese Strukturen sind anzuführen.

Die Stabilität der Hohlräume muss mit geeigneten Nachforschungen und Vorhersagemodellen ermittelt werden.

Bei der Bewertung sind auch die abgelagerten Abfälle zu berücksichtigen. Die Prozesse sind systematisch zu analysieren und zu dokumentieren.

Es ist notwendig, festzustellen, dass

  1. während und nach der Schaffung des Hohlraumes weder im Hohlraum selbst noch an der Bodenoberfläche Deformationen vorhersehbar sind, die die Funktion des unterirdischen Lagers beeinträchtigen oder einen Kontakt mit der Biosphäre mit sich bringen könnten,
  2. die Belastungskapazität des Hohlraumes ausreichend ist, um einem Einsturz während der Benutzung vorzubeugen,
  3. das gelagerte Material die notwendige Stabilität aufweist, um die Kompatibilität mit den geomechanischen Eigenschaften des umgebenden Gesteins sicherzustellen. Eine eingehende Untersuchung des Gesteins und des Grundwassers ist unabdingbar, um die aktuelle Situation des Grundwassers und dessen potentielle Veränderung im Laufe der Zeit zu bewerten, die Art und Menge der in den Bruchstrukturen vorhandenen Minerale zu bestimmen sowie eine quantitative mineralogische Beschreibung des umgebenden Gesteins durchzuführen. Auch die Auswirkung einer Veränderung auf das geochemische Milieu ist zu bewerten.

In Hinsicht auf die Sicherheitsbestimmungen für Salzbergwerke muss das die Abfälle umgebende Gestein eine zweifache Rolle erfüllen:

  1. es muss die Abfälle einschließen;
  2. die über- und unterlagernden Schichten undurchlässiger Gesteine (z.B. Anhydrit), die eine geologische Barriere darstellen, müssen das Eindringen von Grundwasser in die Deponie und gleichzeitig das Austreten von Flüssigkeiten und Gase aus dem Ablagerungsgebiet verhindern.

An den Stellen, an denen genannte geologische Barriere von Bohrungen und Schächten unterbrochen wird, ist während der Arbeiten eine Versiegelung derselben notwendig, um einem Eindringen von Wasser vorzubeugen. Nach der Einstellung des Betriebes der Untertagedeponie sind diese hermetisch zu verschließen. Wird der Abbau von Mineralien nach der Betriebhase der Deponie fortgeführt, ist es nach Deponiestilllegung unerlässlich, das Ablagerungsgebiet mit einer wasserundurchlässigen Sperre zu versiegeln. Diese ist so zu projektieren, dass dem in dieser Tiefe wirksamen Wasserdruck Rechnung getragen wird, wobei darauf zu achten ist, dass das Wasser, welches in das noch aktive Bergwerk infiltrieren könnte, keinesfalls in das Ablagerungsgebiet eindringen kann.

In den Salzbergwerken wird das Salz als Barriere totaler Eindämmung betrachtet. Die Abfälle gelangen deshalb nur dann mit der Biosphäre in Kontakt, wenn es zu einem Unfall kommt oder Auswirkungen eines geologisch langfristigen Ereignisses wie tektonische Bewegungen oder Erosion (z.B. bei Erhöhung des Meeresspiegels) eingetreten sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Abfälle unter den vorgesehenen Lagerungsbedingungen eine Veränderung erfahren, ist nicht sehr hoch, aber die Folgen möglicher ungünstiger Ereignisse müssen in Betracht bezogen werden.

Unter Tiefenlagerung im Festgestein versteht man die unterirdische Lagerung in einer Tiefe von mehreren 100 Metern. Das Festgestein kann aus verschiedenen magmatischen Gesteinen wie Granit oder Gneis, aber auch aus Sedimentgesteinen wie Kalk- oder Sandstein bestehen.

Für diesen Zweck kann ein für Abbauverfahren stillgelegtes Bergwerk oder eine neue Anlage herangezogen werden. Im Falle einer Lagerung im Festgestein ist eine totale Eindämmung nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, die Struktur des unterirdischen Lagers so zu gestalten, dass durch die natürliche Abschwächung vonseiten der umgebenden Schichten die Wirkung von Schadstoffen reduziert wird und so irreversible Umweltschäden verhindert werden. Folglich ist die Fähigkeit des natürlichen Umfeldes, die Wirkung der Schadstoffe abzuschwächen und diese abzubauen, das Kriterium für die Annehmbarkeit eines Austritts aus einer Untertagedeponie.

Die Leistungen einer Untertagedeponie sind in umfassender Weise zu bewerten, wobei die zusammenhängende Funktionsweise der verschiedenen Komponenten des Systems zu berücksichtigen ist. Im Falle einer Untertagedeponie im Festgestein muss die Deponie unterhalb des Grundwassers angelegt werden, um einer Verunreinigung desselben vorzubeugen und um zu verhindern, dass gefährliche Substanzen die Biosphäre und insbesondere die oberen Grundwasserschichten erreichen und dort aufgrund ihrer Menge bzw. Konzentration Schäden verursachen.

Es ist deshalb notwendig, den Zufluss aus der Biosphäre, den Austritt in die Biosphäre und Auswirkungen von Veränderungen auf die Hydrogeologie zu bewerten.

Die langfristige Zersetzung der Abfälle, der Verpackung und der Baustruktur kann in der Untertagedeponie im Festgestein zur Bildung von Deponiegas führen.

Deshalb ist dieser Faktor bei der Projektierung der Strukturen für derartige unterirdische Lager zu berücksichtigen.

3.1.3 Hydrogeologische Bewertung

Eine vertiefte Studie der hydraulischen Eigenschaften muss durchgeführt werden, um die Strömungseigenschaften des Grundwassers in den umgebenden Schichten zu bewerten, ausgehend von den Informationen über die hydraulische Leitfähigkeit der Felsmasse, der Klüfte und des hydraulischen Gradienten.

3.1.4 Bewertung der Auswirkung auf die Biosphäre

Eine Studie über die Biosphäre, welche von der Untertagedeponie beeinflusst werden könnte, ist unerlässlich. Es sind weiters Basisuntersuchungen durchzuführen, um die Menge der in der natürlichen lokalen Umgebung involvierten Substanzen zu bestimmen.

3.1.5 Bewertung der Betriebsphase

Bezogen auf die Betriebsphase muss die Analyse Folgendes feststellen:

  1. die Stabilität der Hohlräume,
  2. dass keine unannehmbaren Risiken existieren, die zu einem Kontakt von Abfällen und Biosphäre führen könnten,
  3. dass beim Betrieb der Anlage keine unannehmbaren Risiken existieren.

Die Feststellung der Sicherheit während der Betriebsphase muss eine systematische Analyse des Betriebes beinhalten, ausgehend von spezifischen Daten, die die Bestandstaufnahme der Abfälle, die Führung und das Funktionsprogramm der Anlage betreffen. Es ist zu belegen, dass zwischen den Abfällen und dem Gestein keine chemischen und physikalischen Reaktionen auftreten, die die Widerstandsfähigkeit und die Dichte des Gesteins herabsetzen und dadurch für die Ablagerung selbst ein Risiko darstellen.

Aus diesem Grund ist es zusätzlich zu den nicht zulässigen Abfällen im Sinne des Artikels 5 und des Beschlusses laut Artikel 6 Absatz 5 nicht erlaubt, Abfälle in das Depot einzubringen, die unter den vorgesehenen Bedingungen des Depots (Temperatur, Feuchtigkeit) zur potentiellen, spontanen Entzündung neigen sowie weiters Gase, flüchtige Produkte und Abfälle, die aus gemischter, nicht identifizierter Sammlung stammen.

Die besonderen Ereignisse während der Betriebsphase, die zu einem Kontakt von Abfällen und Biosphäre führen könnten, sind festzulegen. Die verschiedenen, potentiell wirksamen Risikofaktoren müssen in spezifischen Kategorien zusammengefasst werden und deren mögliche Auswirkungen sind zu bewerten, wobei festzustellen ist, dass keine Risiken eines Bruches der Eindämmung bestehen; des Weiteren sind Notfallmaßnahmen vorzusehen.

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