In vigore al

RICERCA:

Ultima edizione

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 17. Dezember 2002, Nr. 501)
Prüfungsprogramm für die Lehrabschluss- bzw. Gesellenprüfung für den Lehrberuf Hafner/in

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 4. Februar 2002, Nr. 5.

Art. 1 (Prüfungsprogramm für die Lehrabschluss- bzw. Gesellenprüfung)

(1) Das Prüfungsprogramm für die Lehrabschluss- bzw. Gesellenprüfung für den Lehrberuf Hafner, das diesem Dekret beiliegt und wesentlicher Bestandteil desselben ist, ist erlassen.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

ANLAGE
Hafner

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Hafner/in besteht aus 2 Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit, 17 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (ca. 30 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Die praktische Gesellenprüfung ist in mehrere arbeitstechnische Abschnitte gegliedert: Bau eines Durchheizofens in traditioneller Bauweise, Ausbau des Brennraumes, Ausbau der ersten zwei Rauchgaszüge, Setzen der Heiztüre, Abdecken des Brennraumes, Verputzen.

Die Ausführung der praktischen Arbeit muß laut der von der Prüfungskommission vorgelegten Zeichnung erfolgen.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das geeignete Werkzeug ( Haferwerkzeug lt. Berufsschulliste) mitzubringen.

Bewertungsschlüssel für das praktische Prüfungsbeispiel der Hafner

Bewertung:..............................................................Gewichtung

Sauberkeit am Arbeitsplatz/Gesamterscheinung.................10%

Aufmauern des Sockels/Verputzarbeiten...........................15 %

Maßhaltigkeit/Fugen ......................................................20 %

Kacheln versetzen/Klammern/Ausfüttern..........................15 %

Innenausbau..................................................................40 %

Insgesamt...................................................................100 %

Punktesystem:

10 Punkte  Ausgezeichnet

09 Punkte  Sehr gut

08 Punkte  Gut

07 Punkte  Zufriedenstellend

06 Punkte  Genügend

05 Punkte  Ungenügend

04 Punkte  Völlig ungenügend

b) Fachgespräch

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen vorwiegend aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen auf dem Bau.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlussklasse mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.