Kundgemacht im A.Bl. vom 16. August 2000, Nr. 34.
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt wird.