Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Heizungs- und Sanitärinstallateur besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 9 Stunden),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 9 Stunden):
Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung von zwei Arbeitsproben, in welchen folgende Arbeitstechniken aufscheinen müssen:
1. Stahlrohrarbeit
- - Autogenschweißen
- - Elektroschweißen
- - Hosen - T
- - Aushalsung
- - Einschuhen
- - Rohrbiegen warm (90° Bogen)
- - Rohreinziehung
2. Kupferarbeit
- - Hart- und Weichlötübung von Kupfer
Punktebewertung: Die Stahlrohrarbeit: max. 70 Punkte und zwar für jede Arbeit bis zu 10 Punkte
Die Kupferarbeit: max. 10 Punkte
Gesamteinstellung zur Arbeit: max. 10 Punkte
Maßgenauigkeit: max. 10 Punkte
Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolg mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 84 Punkte = Note 8,4).
Notenschlüssel
Notenschlüssel
0 - 40 Punkte = Note 4
41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5
51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6
61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7
71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8
81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9
91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10
NB. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.
Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.
Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.