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a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für Schlosser und Schmiede besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer max. 16 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung sind die Erstellung einer Zeichnung und die Anfertigung eines Gesellenstücks, welches der Kandidat in der Werkstätte der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission in 12 bis max. 16 Stunden, d. h. 2 Arbeitstagen, fertigstellt.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen, die Zeichnung, das Material, und - wenn notwendig - das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Auswahl des Gesellenstückes:

  • -  Das Gesellenstück soll dem Tätigkeitsbereich entstammen, in dem der Lehrling vorwiegend ausgebildet wurde. Kreative und individuelle Gestaltung sind erwünscht. Das Gesellenstück soll eine berufsspezifische Arbeit sein, bei dessen Herstellung entsprechende Schwierigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen sind. Mindestens fünf typische Arbeitstechniken sollen bei der Herstellung zur Anwendung kommen, andernfalls wird die Kommission weitere Arbeitsproben abverlangen.
  • -  Der Kandidat legt der Prüfungskommission einen Monat vor der Prüfung mindestens eine und höchstens drei Zeichnungen vor; die Prüfungskommission wählt eine davon für die Gesellenprüfung aus. Ggf. können von der Prüfungskommission Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen verlangt werden. In diesem Fall ist die in diesem Sinn geänderte Zeichnung bis spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn neuerlich vorzulegen und von einem Kommissionsmitglied genehmigen zu lassen.
  • -  Wird vom Schüler keine Zeichnung vorgelegt oder ist nach Auffassung der Prüfungskommission trotz verlangter Änderungen keine der Zeichnungen für die Gesellenprüfung geeignet, so wird dem Kandidat am ersten Tag der praktischen Prüfung von der Kommission eine solche zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bekommt der Kandidat jedoch zwei Wochen vor Prüfungsbeginn eine Stückliste des zu fertigenden Werkstücks, um das notwendige Material zu besorgen. Um Kandidaten ohne eigene oder mit ungeeigneter Zeichnung eine solche zur Verfügung stellen zu können, hält jede Prüfungskommission mindestens eine geeignete, auf Landesebene einheitliche Zeichnung bereit. Alle notwendigen Werkzeuge stellt in diesem Fall die Schule.
  • -  Sämtliches Material für die Anfertigung des Gesellenstückes muß jeder Kandidat selbst zur Prüfung mitbringen. Die Wahl der Materialien steht dem Kandidaten frei.

Praktische Ausführung:

  • -  Das Gesellenstück muß so ausgelegt werden, daß es an zwei Prüfungstagen vollständig ausgeführt werden kann.
  • -  In der vorgegebenen Prüfungszeit sind auch eventuelle Arbeitsproben auszuführen, sollte das Gesellenstück zur Herstellung nicht die Anwendung von mindestens fünf Arbeitstechniken erfordern. In diesem Fall stellt die Berufsschule das erforderliche Material zur Verfügung.

Bewertung:

  • -  Bewertet werden:
    • -  Fachzeichnung: max. 10 Punkte
    • -  Gesamtbild-Funktion-Arbeitsicherheit: max. 40 Punkte
    • -  Maßgenauigkeit: max. 10 Punkte
    • -  Arbeitstechniken: max. 40 Punkte
    •   Gesamt: max 100  Punkte
  • -  Alle während der Fertigung angewandten Arbeitstechniken werden mit max. 8 Punkten bewertet, die Summe der fünf Bestbewerteten ergibt die entsprechende Punktezahl (max. 40 Punkte).
  • -  In dem Fall, daß der Kandidat keine oder keine geeignete Zeichnung für die praktische Prüfung vorlegt (siehe oben), bekommt er für die "Fachzeichnung" keine Punkte zugesprochen.
  • -  Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 73 Punkte = Note 7,3):

0 - 40 Punkte ........Note 4

41 - 50 Punkte ......Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte ......Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte ......Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte ......Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte ......Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte.....Note 9,1 - 10

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse -Ordner und Tabellenbuch- mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.