(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen und Praktika im Ausmaß der Gesamtstundenzahl vor, wie sie von den Bestimmungen der Europäischen Union festgelegt ist, und ist in die üblichen Abschnitte (Semester) unterteilt; die Veranstaltungen gliedern sich in Vorlesungen, geführte klinische Untersuchungen, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Tutortätigkeit, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung.
Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrganges Freifächer mit besonderen beruflichen Schwerpunkten anzubieten, um Erfahrungen in bestimmten Bereichen des Berufes zu sammeln; die Unterrichtszeit für die frei gewählten Fächer darf nicht mehr als 10% der Gesamtstundenzahl ausmachen.
Die Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1.600 Stunden; die praktische Unterrichtstätigkeit umfaßt 3.000 Stunden, wovon maximal 600 für Seminararbeiten und der Rest für individuelle oder Gruppenaktivitäten anhand von Rollenspielen, Übungen und Praktika zur Anwendung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen aufgebracht werden.
Die Studienkommission kann die geplanten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden erweitern, wobei dieser Stundenanteil von den Seminartätigkeiten abgezogen wird.
(2) Die didaktisch-organisatorischen Bereiche mit den Lehrzielen, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweiligen Punktezahlen sind in der Tabelle A aufgelistet.
Bildungsziel des Lehrganges ist es, daß der Teilnehmer folgende Kenntnisse erwirbt:
- a) die Grundlagen für die Kenntnisse der wesentlichen biologischen und physiopathologischen Phänomene der Sprache und Kommunikation;
- b) die theoretischen Grundlagen und praktischen Kenntnisse, welche für die Vorbeugung und Rehabilitation der zentralen oder peripheren, organischen oder funktionalen Sprach- und Kommunikationsstörungen des Entwicklungs-, Erwachsenen- und Greisenalters erforderlich sind.
(3) Pflichtfächer des Lehrganges sind:
Fächer: B01B Physik, E05A Biochemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, E09B Histologie, E10X Medizinische Biophysik, E13X Angewandte Biologie, F03X Medizingenetik, F04A Allgemeine Pathologie, F11A Psychiatrie, F11B Neurologie, F15A Hals-Nasen-Ohren-Kunde, F15B Audiologie, F16B Physikalische Medizin und Rehabilitation, F19B Pädiatrische Neuropsychiatrie, F23D Pflegewissenschaften und neuropsychiatrische Rehabilitationstechniken, F23F Logopädische Rehabilitationswissenschaften, L09A Sprachwissenschaft und Linguistik, M09A Allgemeine Pädagogik, M10A Allgemeine Psychologie, M10B Psychobiologie und physiologische Psychologie, M11E Klinische Psychologie, Q05B Kultur- und Kommunikationssoziologie.
(4) Die Anforderungen der praktischen Ausbildung - einschließlich des Praktikums - bestehen darin, daß der Teilnehmer eine angemessene berufliche Vorbereitung erhält; sie wird in der Tabelle B angegeben.