(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen und Praktika im Ausmaß der Gesamtstundenzahl vor, wie sie von den Bestimmungen der Europäischen Union festgelegt ist, und ist in herkömmliche Abschnitte (Semester) unterteilt; die programmierten Lehrveranstaltungen sind gegliedert in Vorlesungen, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Beobachtung, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung. Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrgangs didaktische Sonderwege mit besonderen beruflichen Schwerpunkten anzubieten, um Erfahrungen in besonderen Bereichen des Berufes zu sammeln; diese Abweichungen dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten.
Die programmierten Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1.600 Stunden; die Praxis umfaßt 3.000 Stunden, wovon maximal 600 für Seminararbeiten und die restlichen Stunden für individuelle oder Gruppenübungen anhand von Rollenspielen, Übungen und normalem Arbeitseinsatz zum Zwecke der Anwendung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen aufgebracht werden.
Die Studienkommission kann die programmierten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden erweitern, wobei dieser Stundenanteil von den Seminartätigkeiten abgezogen wird.
(2) Die didaktisch-organisatorischen Bereiche mit den Lehrzielen, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweiligen Punktezahlen sind in der Tabelle A aufgelistet.
Bildungsziel des Lehrgangs ist der Erwerb der Grundkenntnisse der biologischen und pathologischen Erscheinungsbilder unter besonderer Berücksichtigung der Ernährungsphysiologie und des Stoffwechsels. Der Student muß die Fähigkeit erwerben, die mit der Ernährung und insbesondere mit der Diätkost verbundenen Maßnahmen zu organisieren und koordinieren, mit den mit der Lebensmittelüberwachung betrauten Behörden zusammenzuarbeiten, die ärztlichen Diätverordnungen auszuarbeiten und ihre Akzeptanz beim Patienten zu überprüfen, mit anderen Fachvertretern im Zuge der fachübergreifenden Behandlung von Eßstörungen zusammenzuarbeiten, Tageskostpläne für Personengruppen zu erstellen sowie die Organisation der Gemeinschaftsverpflegung zu übernehmen und schließlich Aufklärung über richtige Ernährungsweise zu betreiben.
(3) Pflichtfächer des Lehrgangs sind:
Fächer: B01B Physik, E05A Biochemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E06B Menschliche Ernährung, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, E13X Angewandte Biologie, F01X Medizin-Statistik, F03X Medizinische Genetik, F05X Medizinische und klinische Mikrobiologie, F04A Allgemeine Pathologie, F04C Medizinische Onkologie, F07A Interne Medizin, F07C Herz-Kreislauf-Erkrankungen, F07D Gastroenterologie, F07E Endokrinologie, F07F Nephrologie, F08A Allgemeine Chirurgie, F11B Neurologie, F19A Allgemeine und fachspezifische Pädiatrie, F20X Gynäkologie und Geburtshilfe, F22A Allgemeine und angewandte Hygiene, F22B Gerichtsmedizin, F23E Angewandte Ernährungslehre, M11E Klinische Psychologie.
(4) Die praktische Ausbildung einschließlich des Praktikums ist darauf ausgerichtet, daß der Student eine angemessene berufliche Vorbereitung erhält, und wird in der Tabelle B spezifiziert.