(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen samt Praktika in dem vom Gemeinschaftsrecht festgelegten Stundenausmaß vor, und ist in die üblichen Abschnitte (Semester) unterteilt; die Veranstaltungen sind in Theorievorlesungen, geführtem klinischen Studium, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Beobachtungstätigkeiten, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung gegliedert. Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrgangs didaktische Sonderwege mit besonderen beruflichen Schwerpunkten zu wählen, um Erfahrungen in besonderen Bereichen des Berufs zu sammeln; diese Abweichungen dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten. Die geplanten Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1.600 Stunden; das Praktikum umfaßt 3.800 Stunden, von denen nicht über 600 für Seminare bestimmt werden; die restlichen Stunden werden dem individuellen oder Gruppenstudium gewidmet, und zwar durch Rollenspiele, Übungen und Praktika zur Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen. Der Schulrat kann die geplanten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden erweitern, wobei der Stundenanteil von Seminartätigkeiten im gleichen Ausmaß abgezogen wird.
(2) Die didaktisch-organisatorischen Bereiche mit den Lernzielen, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweiligen Punktezahlen sind in der Tabelle A aufgelistet. Lehrziel des Lehrganges ist der Erwerb von Grundkenntnissen der biologischen und pathologischen Erscheinungsbilder, die mit der Physiopathologie der menschlichen Fortpflanzung, der Embryonalentwicklung, der Physiopathologie der Schwangerschaft und der Geburt zusammenhängen; der Student muß grundlegende Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Pathologie erwerben; er muß imstande sein, alle zum Berufsbild der/des Hebamme/Entbindungshelfer/in gehörenden Arbeitsabläufe im Sinne der von der Europäischen Union festgelegten Standards durchzuführen, muß in Not- und Dringlichkeitsfällen zur Zusammenarbeit mit den Fachärzten fähig sein, muß pathologische Situationen der Schwangerschaft und der Geburt selbständig abschätzen können und imstande sein, das Neugeborene zu betreuen. Pflichtfächer des Lehrgangs sind: B01B Physik, E05A Biochemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E07X Pharmakologie, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, E09B Histologie, E10X Medizinische Biophysik, E13X Angewandte Biologie, F03X Medizinische Genetik, F04A Allgemeine Pathologie, F04B Klinische Pathologie, F05X Mikrobiologie und klinische Mikrobiologie, F06A Pathologische Anatomie, F19A Allgemeine und fachspezifische Pädiatrie, F20X Gynäkologie und Geburtshilfe, F22A Allgemeine und angewandte Hygiene, F22B Gerichtsmedizin, F23C Krankenpflege, Geburtshilfe und Gynäkologie, N10X Verwaltungsrecht.
(3) Die praktische Ausbildung einschließlich des Praktikums soll dem Studenten eine angemessene berufliche Vorbereitung vermitteln und wird in der Tabelle B spezifiziert.