Um zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden, muß der Student in direkter Zusammenarbeit mit dem Laborpersonal in dem unten angeführten Mindestausmaß an folgenden Arbeitsabläufen teilgenommen und - soweit in seinem Zuständigkeitsbereich - folgende Arbeiten durchgeführt haben ( M.D. 745/1994):
Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 22. April 1997, Nr. 19.