(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen und Praktika im Ausmaß der Gesamtstundenzahl vor, wie sie von den Bestimmungen der Europäischen Union festgelegt ist, und ist in herkömmliche Abschnitte (Semester) unterteilt; die Veranstaltungen sind gegliedert in Vorlesungen, Anleitungen in klinischer Praxis, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Beobachtungstätigkeiten, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung. Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrganges didaktische Sonderwege mit besonderen beruflichen Schwerpunkten anzubieten, um Erfahrungen in besonderen Bereichen des Berufes zu sammeln; diese Abweichungen dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten. Die Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1600 Stunden; die Praxis umfaßt 3000, Stunden von denen nicht mehr als 600 Stunden für Seminararbeiten verwendet werden dürfen, und die restlichen Stunden werden für individuelles Lernen und Gruppenlernen anhand von Rollenspielen, Übungen und normalem Arbeitseinsatz zum Zwecke der Anwendung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen verwendet. Die Studienkommission kann die programmierten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden erweitern, wobei dieser Stundenanteil von den Seminartätigkeiten abgezogen wird.
(2) Die didaktisch-organisatorischen Bereiche mit den Lehrzielen, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweiligen Bildungspunktezahlen sind in der Tabelle A aufgelistet. Bildungsziel des Lehrganges ist es, daß der Student Grundkenntnisse in der Physik, Biologie und Pathologie, sowie Grundkenntnisse in der Arbeitsweise der diagnostischen Instrumente erwirbt und mit dem Arzt für Radiodiagnostik, dem Arzt für Nuklearmedizin, dem Arzt für Radiotherapie und dem Physiker für medizinische Strahlenphysik an den diagnostischen und therapeutischen Aktivitäten zusammenarbeitet, indem er die Strahlungsquellen und andere Energiequellen benützt, sowie Maßnahmen bezüglich des physischen und dosimetrischen Schutzes durchführt.
(3) Pflichtfächer des Lehrganges sind:
Fächer: A02A Analysis, B01A Allgemeine Physik, B01B Physik, B04X Nukleare und subnukleare Physik, C03X Allgemeine- und anorganische Chemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E07X Pharmakologie, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, E10X Biophysik, E13X Angewandte Biologie, F04A Allgemeine Pathologie, F18X Diagnostik mit bildgebenden Verfahren und Radiotherapie, F22A Allgemeine und angewandte Hygiene, F22B Gerichtsmedizin, F22C Arbeitsmedizin, K10X Elektrische und elektronische Meßtechniken, K05B Informatik, K06X Elektronische Medizintechnik.
(4) Die praktische Ausbildung, einschließlich des Praktikums, ist darauf ausgerichtet, daß der Student eine angemessene berufliche Vorbereitung erhält, und wird in der Tabelle B spezifiziert.