(1) Die Agentur 25) hat den Auftrag, die Bewilligungs- und Genehmigungsregister ständig auf dem letzten Stand zu halten, aus ihnen hat hervorzugehen: Personalangaben und Wohnsitz des Bewilligungsinhabers, Ort und Gegenstand der Bewilligung, Ausmaß des betreffenden Grundstückes, Datum und Nummer der Urkunde, Verfall der Bewilligung und der bezüglichen Überschreibungen und Erneuerungen.