(1) Das Gesuch hat den Vor- und Zunamen, den Wohnsitz, Geburtsort und -datum und die Steuernummer des Antragstellers zu enthalten, sowie eine ausführliche Beschreibung der beantragten Bewilligung mit Beilage einer Militärkarte und einem auf den letzten Stand gebrachten Katasterlageplan. Außerdem sind die Angaben jener weiteren Personen anzuführen, denen aus der beantragten Maßnahme ein Nachteil erwachsen kann.
(2) In der Folge beantragt die Agentur 6) jede Information und Unterlage - auch in Projektform - welche für die Beurteilung des Antrages und den Erlaß der Bewilligung erforderlich ist; für diesen Zweck kommt - soweit gestattet - die Bestimmung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe d) des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, zur Anwendung.