Kundgemacht im A.Bl. vom 4. August 1992, Nr. 32.
(1) Am Ende des jeweiligen Schuljahres findet eine Notenabschlußkonferenz statt, bei der die Lehrerkonferenz den Erfolg der einzelnen Schüler bewertet.
(2) Jeder Schüler muß eine Bewertung von mindestens 6/10 in jedem Fach erreichen, um zum nächsten Schuljahr zugelassen zu werden.