Kundgemacht im A.Bl. vom 4. August 1992, Nr. 32.
(1) Ziel der Ausbildung zum medizinischen Fußpfleger/Podologen ist es, Kenntnisse im Hygiene-, Sanitäts- und Sozialbereich zu vermitteln, um die hyperkeratosischen Veränderungen der Haut, die hypertrophischen, verwachsenen und eingewachsenen Nägel, die Fußwarzen und den schmerzenden Fuß zu behandeln.