Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 24. November 1987, Nr. 52.
(1) Die didaktische Leitung des Kurses ist einem Leitungsgremium anvertraut, das aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt ist:
(2) Das Leitungsgremium tritt in regelmäßigen Zeitabständen zusammen, um Informationen über den Ablauf des Kurses auszutauschen; die Sitzungen werden vom wissenschaftlichen Leiter einberufen.
(3) An den Sitzungen des Leitungsgremiums nehmen mit beratender Stimme jeweils die Lehrkräfte teil, für welche die Tagesordnungspunkte von Belang sind.
(4) Das Leitungsgremium hat
(5) Die Entscheidungen des Leitungsgremiums werden mit Stimmenmehrheit der Mitglieder getroffen.