Kundgemacht im A.Bl. vom 19. Juli 1983, Nr. 36.
(1) Die Mutterpflanzen müssen alle fünf Jahre auf Virosen überprüft werden, damit sie ihre Einstufung als "virusfrei" oder "virusgetestet" beibehalten können.
(2) Sollte auf Mutterstöcken ein Edelreis bzw. Auge aufgesetzt worden sein, so werden sie auf jeden Fall als Standardmaterial eingestuft. Werden hingegen Edelreisschnittbäume umgepfropft, so wird der höhere Virusstatus sofort aberkannt.