Kundgemacht im A.Bl. vom 10. Mai 1977, Nr. 24.
(1) Der Soziologe hat die spezifische Aufgabe, hinsichtlich der sozialumweltlichen Studien, der Untersuchung der sozialen Ursachen der Krankheiten und der Ermittlung für bessere Möglichkeiten der sozialen Eingliederung der Kranken mit den Arbeitsgruppen zusammenzuarbeiten.