DEKRET DES PRÄSIDENTEN DES LANDESAUSSCHUSSES vom 17. Jänner 1977, Nr. 11) —
Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 4. Juni 1973, Nr. 12: Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Luft im Freien sowie in geschlossenen Gebäuden und Räumen, die als Arbeitsstätten dienen
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