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a) BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 19. April 2004, Nr. 1228
Messe Bozen AG - Abänderung der Gesellschaftssatzung
Formula inizialeDie Landesregierung
beschließtFormula iniziale1)die abgeänderte Satzung der Gesellschaft "Messe Bozen AG", die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen; 2)zur Kenntnis zu nehmen, dass der vorliegende Beschluss keine Ausgaben mit sich bringt. Formula inizialeSTATUT

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Art. 4 (Dauer)

Die Dauer der Gesellschaft ist bis zum 31.12.2080 (einunddreißigster Dezember zweitausendachtzig) festgesetzt und kann durch Beschluss der außerordentlichen Gesellschafterversammlung auch mehrmals verlängert werden. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung kann die vorzeitige Auflösung der Gesellschaft beschließen.