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a) BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 19. April 2004, Nr. 1228
Messe Bozen AG - Abänderung der Gesellschaftssatzung
Formula inizialeDie Landesregierung
beschließtFormula iniziale1)die abgeänderte Satzung der Gesellschaft "Messe Bozen AG", die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen; 2)zur Kenntnis zu nehmen, dass der vorliegende Beschluss keine Ausgaben mit sich bringt. Formula inizialeSTATUT

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Art. 3 (Sitz)

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Gemeinde Bozen an der Adresse welche aus der laut Artikel 111/ter der Durchführungsbestimmungen vom Zivilgesetzbuch beim Handelsregister abgegebenen Meldung hervorgeht. In der vom Gesetz vorgesehenen Form können Zweitsitz, Filialen, Zweigstellen, Agenturen oder Rappressentanzen errichtet werden.