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a) BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 19. April 2004, Nr. 1228
Messe Bozen AG - Abänderung der Gesellschaftssatzung
Formula inizialeDie Landesregierung
beschließtFormula iniziale1)die abgeänderte Satzung der Gesellschaft "Messe Bozen AG", die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen; 2)zur Kenntnis zu nehmen, dass der vorliegende Beschluss keine Ausgaben mit sich bringt. Formula inizialeSTATUT

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Art. 2 (Zweck)

Zweck der Gesellschaft ist die Realisierung, die Organisation und der Betrieb eines Ausstellungs-, Kongress- und Messezentrums und von Dienstleistungen zur Förderung der Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Im Einzelnen:

  • a)  Die Gesellschaft betreibt das Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentrum Bozen und die Mehrzweckhalle "Eiswelle", sei es durch die direkte Organisation von Messeveranstaltungen , sei es durch die Vermietung von Flächen und Dienstleistungen an Gesellschaften und Körperschaften, die Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltungen durchführen. Außerdem kann die Gesellschaft Messeveranstaltungen in Italien oder im Ausland organisieren und ausführen, um eine höhere Integration des Südtiroler Messewesens und anderer Veranstaltungen zu erreichen, und dies auch auf indirektem Wege für Dritte.
  • b)  Die Gesellschaft kann vor allem innerhalb der Provinz Bozen andere Einrichtungen für Messezwecke verwirklichen oder betreiben, sie kann auch die Benutzung von Flächen und Dienstleistungen des Messezentrums für jede Gelegenheit, die den institutionellen Zielen und dem Allgemeininteresse entsprechen, wie z.B. für Wettbewerbe, für Conventions, für Seminare, für Versammlungen, Sportveranstaltungen und für anderes, gewähren.
  • c)  Die Gesellschaft kann aufgrund einer Delegierung der Autonomen Provinz Bozen Messetätigkeiten anderer Ausstellungseinrichtungen, welche sich auf diesem Provinzgebiet befinden, koordinieren.
  • d)  Zur Unterstützung der vorgenannten Tätigkeiten organisiert sie und führt sie Projekte zur Förderung und Werbung auf nationalen und internationalen Märkten aus,
  • e)  Betreibt und organisiert sie, auch durch Dritte und für Dritte alle damit verbundnen Neben- und Zubehöreinrichtungen sowie andere äußerlichen Einrichtungen und kann verwandte Dienstleistungen auch für Dritte durchführen.

Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft Geschäfte mobiliaren und immobiliaren Charakters durchführen, Darlehen aufnehmen und Anteile an italienischen und ausländischen Kapitalgesellschaften, die einen ähnlichen Zweck verfolgen, erwerben, sowie jede andere Initiative finanziellen Charakters ergreifen und durchführen, mit Ausnahme der Tätigkeit der öffentlichen Aufbringung von Spargeldern und aller Aktivitäten in Artikel 1 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 385/93 vorgesehenen Tätigkeiten.

Die Gesellschaft ist befugt, bei den eigenen Gesellschaftern oder bei den im Sinne des Artikels 2359 des Zivilgesetzbuches herrschenden, abhängigen oder verbundenen Gesellschaften oder Körperschaften sowie bei Gesellschaften oder Körperschaften, die von einer herrschenden Gesellschaft oder Körperschaft abhängig sind, gemäß den geltenden Gesetzen und Regelungen notwendige Geldmittel zu sammeln, auch rückzuerstattende und unverzinsliche, sofern es sich nicht um die Aufbringung von Spargeldern in der Öffentlichkeit handelt.