3.1. Johannis- und Stachelbeeren
Bewurzeltes Steckholz oder Ableger müssen mindestens einen, mehrjährige Sträucher wenigstens drei kräftige Triebe, mit einer Länge von 40 cm haben. Die Wurzeln müssen gut verzweigt sein.
Die Sträucher sind nach der Triebanzahl zu sortieren.
3.2. Himbeeren und Brombeeren
Einjährige Ruten müssen eine gute Bewurzelung, einen guten Wurzelknospenansatz und eine Mindestlänge von 1 m aufweisen.
Verpflanzte Ruten (zweijährig) müssen mindestens 70 cm lang sein und ein gutes Wurzelwerk haben. Die vorhergehende Verordnung zu den Mindestanforderungen an Pflanzmaterial, erlassen am 28. Juni 1982, ist abgeschafft.
Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.