(1) Der Präsident/Die Präsidentin gibt das Abstimmungsergebnis bekannt.
(2) Nach der Schlussabstimmung über einen Gesetzentwurf und der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses fügt der Präsident/die Präsidentin die förmliche Erklärung “Der Landtag genehmigt” oder “Der Landtag lehnt ab” hinzu.