(1) Die Arbeitsmodalitäten werden zwischen dem vorgesetzten Direktor und dem betroffenen Personal vereinbart.
(2) Die direkten Vorgesetzten sorgen für eine regelmäßige und standardisierte Überprüfung sowie Planung der Telearbeit. Die Überprüfungsweise ist der Personalabteilung mitzuteilen. Damit eine systematische Kontrolle gewährleistet ist, wird die Benützung der von der Abteilung Personal bereitgestellten individuellen Erhebungsbögen empfohlen.
(3) Technisch bedingte Probleme (Unterbrechung von Linien, technische Defekte der Anlagen und Maschinen), gehen, sofern sie nicht dem Personal angelastet werden können, zu Lasten der Landesverwaltung, die sich verpflichtet, schnellstens die Reparaturen durchzuführen. Sollte der Schaden nicht innerhalb von acht Stunden behebbar sein, steht es der Verwaltung frei, die Rückkehr ins Büro zu verlangen.